Rechtliches
AGB — Taxi & Mietwagen. Bitte lesen Sie die nachstehenden Bedingungen sorgfältig durch.
AGB — Allgemeine Geschäftsbedingungen
Taxi & Mietwagen — AGB
FLY VIENNA erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungsbeschreibungen und der Preislisten. Abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht, auch wenn FLY VIENNA ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung von FLY VIENNA. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von FLY VIENNA bestätigt wird.
Der Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung von FLY VIENNA oder subsidiär nach dem schriftlichen Angebot von FLY VIENNA. In Prospekten, Leistungskatalogen, Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltene Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird. Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der StVO und dem PbefG. Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von FLY VIENNA oder des Chauffeurs zu halten. Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigungen des Chauffeurs dar, ist FLY VIENNA berechtigt, sie von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet FLY VIENNA den vollen Fahrpreis einschließlich des Fixpreises oder Kilometerpreises und aller Neben- und Sonderleistungen.
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, gleich aus welchem Grund, ist FLY VIENNA unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von FLY VIENNA steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meetingpoint des Flughafenterminals oder dem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt mit Namensschild oder Firmenlogo bereit (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben) und wartet bis zu 60 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der 60-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt nach Wien ohne Fahrgast an. Die Leistung von FLY VIENNA gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.
Die Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise. In der Preisliste nicht aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich vereinbart werden und gelten nur für das vereinbarte Fahrtdatum und die Mietzeit. Darüber hinausgehende Zeiten und Entfernungen werden nach der gültigen Preisliste berechnet. Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von FLY VIENNA oder des Chauffeurs. Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalem Gepäck; die Mitnahme sperriger Güter bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
FLY VIENNA behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises zu erheben oder vor Annahme eines Auftrages einen auf FLY VIENNA ausgestellten Blanko-Belastungsbeleg einer gültigen Kreditkarte zu verlangen. Restzahlungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Fristen zur Zahlung fällig. Für die Rechtszeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zur vorbehaltlosen Verfügung von FLY VIENNA an. Bei Zahlung per Scheck gilt die Forderung erst nach endgültiger vollständiger Gutschrift als bezahlt. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, berechnet FLY VIENNA — vorbehaltlich der Geltendmachung weiteren Verzugschadens — Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden € 10,-- Mahngebühr berechnet. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
Stornierungen werden nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder bei mündlicher Erklärung von FLY VIENNA schriftlich bestätigt werden. Für die Rechtszeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei FLY VIENNA an. Stornierungen bis einschließlich 24 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt sind kostenfrei. Bei Stornierungen berechnet FLY VIENNA einen Anteil am Fahrgrundpreis als Schadensersatz. Dieser Anteil beträgt:
Aufwendungen berechnet FLY VIENNA unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn diese bereits angefallen sind. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass FLY VIENNA gar kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist. FLY VIENNA behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn der Kunde seine Zahlung einstellt, in Insolvenz gerät oder aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden, oder der Kunde ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflichten verletzt.
Der Kunde teilt FLY VIENNA unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-) Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von FLY VIENNA nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist FLY VIENNA berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber FLY VIENNA auf Schadensersatz.
FLY VIENNA haftet dem Kunden auf Schadensersatz — gleich aus welchem Rechtsgrund — nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von FLY VIENNA, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei Sachschäden wird die Haftung von FLY VIENNA auf € 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt. FLY VIENNA haftet für keine Ersatz- oder Zusatzkosten, falls der Fahrgast nicht abgeholt wird; dies gilt sowohl für Abholungen zum Flughafen als auch für Abholungen vom Flughafen. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen. FLY VIENNA haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von FLY VIENNA verschuldet wurden. Dazu zählt z. B. Verspätungen / Verzögerungen verursacht durch:
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlungen von Daten durch den Kunden übernimmt FLY VIENNA gegenüber dem Kunden oder Fahrgast keine Haftung.
Für alle Rechtsbeziehungen zwischen FLY VIENNA und seinem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Wien.
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.